Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Hotel auf Usedom mit den modernen Ferienwohnungen & Hotelzimmern

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kurhotel zu Heringsdorf,

verwaltet durch die Kurhotel zu Heringsdorf GmbH & Co. KG

Nachfolgend geben wir einen Auszug aus unseren geltenden Geschäftsbedingungen.
Die ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen auf Anfrage gern
kostenlos zur Verfügung stellen, sind im Kurhotel zu Heringsdorf einsehbar.

12. spezieller Teil Beherbergung:

Dieser Teil der AGB gilt zusätzlich für die Vermietung von Hotelzimmern und Appartements (Ferienwohnungen) im Kurhotel zu Heringsdorf, im folgenden Kurhotel genannt.

12.1. Abschluß des Vertrages
12.1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Kurhotel den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
12.1.2. Das Kurhotel behält sich vor, vor Vertragsabschluß in der Bestätigung eine Änderung der im Prospekt enthaltenen Angaben zu erklären.
Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb 14 Tagen die Annahme erklärt.
12.1.3. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Das Kurhotel kann dem Eintritt des dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der Kunde dem Kurhotel gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den dritten entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 30,00.

12.2. Bezahlung
12.2.1. Mit Abschluß des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von ca. 20 % des Logispreises, mindestens jedoch € 100,00 pro Buchung fällig; damit wird die Reservierung fest für den Kunden gebunden. 
12.2.2. Der Mietpreis (abzüglich der Anzahlung) ist bis 2 Wochen vor Anreise per Überweisung zu begleichen.

12.3. Appartement/Hotelzimmer
12.3.1. Das Appartement oder Hotelzimmer darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl belegt werden.
Bei Überbelegung hat das Kurhotel das Recht, überzählige Personen abzuweisen bzw. einen angemessenen Entschädigungsbetrag zu verlangen.
12.3.2. Die Wohneinheit steht dem Kunden am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, bestellte Wohneinheiten nach 18.00 Uhr weiter zu vermieten, ohne daß der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann.
12.3.3. Appartements (Ferienwohnungen):
a) Die Reinhaltung des Appartements obliegt dem Kunden.
Bei Abreise muß das Appartement aufgeräumt und das Geschirr gespült sein; Müll und alle Vorräte sind zu entsorgen.
b) Die Endreinigung ist im Mietpreis inclusive. Sollte auf Grund Nichteinhaltung aus a) erheblicher Mehraufwand bei der Endreinigung entstehen, hat das Kurhotel das Recht, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
c) Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und die Gemeinschaftsräume pfleglich zu behandeln.
Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Bei Übergabe der Zimmerkarte kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden.

12.4. Änderung der Leistung und Preiserhöhung
Das Kurhotel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
12.4.1. Eine Erhöhung durch das Kurhotel ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Beginn des Aufenthaltes ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Das Kurhotel wird dem Kunden eine Änderung des Preises unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund erklären. Im Falle einer Erhöhung des Preises von mehr als 5 % kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

12.5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Kurhotel von seinem Vertrag zurücktreten.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann das Kurhotel Ersatz für die vom Hotel getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen des Hotels verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienaufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Kurhotel in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Im Falle einer Stornierung der Reservierung gelten folgende Kostensätze auf den Logis-Preis:

  • bis 45 Tage vor Anreise: 10 % (mindestens jedoch 30,00 €)
  • bis 29 Tage vor Anreise: 50 %
  • danach: 80%
  • am Anreisetag: 90 %

12.6. Umbuchungen
Auf Wunsch des Kunden nimmt das Kurhotel soweit als möglich Umbuchungen bis 4 Wochen vor Antritt des Aufenthaltes vor.
Dafür erhebt das Kurhotel eine Kostenpauschale von € 30,00. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu o.g. Bedingungen (Ziffer 12.5.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

12.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus vom Kurhotel nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

12.8. Rücktritt und Kündigung durch das Kurhotel
In folgenden Fällen kann das Kurhotel vor Antritt des Ferienaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
12.8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Appartement oder Hotelzimmer trotz Abmahnung durch das Kurhotel nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt.
12.8.2. Bei Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen:
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 12.2.1. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb 4 Wochen nachkommt, erlischt jeglicher Anspruch auf die Reservierung.
12.8.3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Streik; Epidemien; Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das Kurhotel wie auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann das Kurhotel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

13. Gewährleistung/Haftung

13.1. Das Kurhotel zu Heringsdorf haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
Unabhängig von den Paragraphen 701 ff. BGB haftet das Kurhotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Kurhotels oder dessen leitenden Angestellten. Eine etwaige Haftung des Kurhotels ist -abgesehen von den Paragraphen 701 ff. BGB- betragsgemäß auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhenden Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Gastes.
beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate mit dem Tag der Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten des Kurhotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung; positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen, soweit diese nicht auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung wegen der Verletzung des Lebens,
muß der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen; Geräte etc. sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet das Kurhotel nur, wenn das Kurhotel ein Verschulden trifft.

14. Krankheitsfall

Kosten, die durch Krankheit während des Aufenthaltes entstehen sowie Ausgaben für einen ggf. erforderlichen besonderen Heimtransport hat der Kunde selbst zu tragen.

15. Versicherungen

Das Kurhotel weist hiermit den Kunden darauf hin, daß er zu seiner Sicherheit eine Reisekostenrücktrittsversicherung und darüber hinaus eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abschließen kann.

16. Erfüllungsort ist das Seebad Heringsdorf.

Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren oder auch an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle schließen wir aus.

17. Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. 

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